Vocatio-Gottesdienst in der Lutherkirche

- 06.03.2024 - 

Mit Tirza Hellmanzik (Karlschule Rastatt) und Ann-Christin Birnesser (Grundschule Varnhalt) wurden am 3. März 2024 zwei neue Religionslehrerinnen feierlich im Gottesdienst gesegnet und erhielten von Schuldekan Dr. Helmut Mödritzer in der Lutherkirche in Baden-Baden-Lichtental ihre „Vocatio“. Damit sind sie berufen zum Dienst an Baden-Württembergischen Schulen. 

Die Vokationsempfängerinnen Tirza Hellmanzik (2.v.l.) und Ann-Christin Birnesser (2.v.r.) mit Schuldekan Dr. Helmut Mödritzer (re.) und Dr. Susanne Vögler, Vorsitzende des Ältestenkreises der Luthergemeinde (li.) nach dem Gottesdienst in der Evang. Lutherkirche in Lichtental.
Im Gottesdienst betonte der Schuldekan die große Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft und für die Kirche. "Religiöse Erziehung, christliche Sozialisation findet immer weniger in den Elternhäusern statt", habe die 6. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung („KMU6“) Ende November 2023 aufgezeigt. "Sie als von Ihrer Kirche beauftragte Lehrkräfte sind für die jungen Menschen oftmals der einzige Kontakt, die einzige Berührungsfläche zur Kirche", sprach er die beiden Vocatio-Empfängerinnen direkt an. "Deshalb können wir den schulischen Religionsunterricht gar nicht hoch genug schätzen! Sie sorgen dabei für so etwas wie eine Grund- und Elementarbildung der jungen Menschen". 
 
 
 
 
 
 
 

Hintergrundinformation Vocatio / Bevollmächtigung:
 
Alle evangelischen Religionslehrerinnen und Religionslehrer an den öffentlichen und privaten Schulen in Baden-Württemberg benötigen neben der Befähigung aufgrund der Lehramtsprüfungen für ihre Schulart die Kirchliche Bevollmächtigung (vocatio) durch die für den Dienstort zuständige Landeskirche.
 
Mit der kirchlichen Bevollmächtigung verpflichtet sich die Landeskirche, die Lehrkräfte in ihrem Dienst zu unterstützen und ihre fachliche Fortbildung zu fördern. Die Lehrerinnen und Lehrer erklären sich bereit, ihren Religionsunterricht nach Bekenntnis und Ordnung der Evangelischen Landeskirche zu erteilen und die erforderlichen Lehraufträge im Fach Evangelische Religionslehre zu übernehmen.