Ende einer Legislatur: Badische Landessynode zieht Bilanz und stellt weitere Weichen
Synodale beraten in ihrer letzten Tagung über Finanzen, Kita-Trägerschaft und zentrale Gesetze / Mehr grüne Gebäude
Bad Herrenalb/Karlsruhe, (25.04.2026). Für die Delegierten der 13. Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden war es in den vergangenen Tagen einerseits Zeit, Bilanz zu ziehen und auf die endende Legislaturperiode zurückzublicken. Andererseits galt es für das Leitungsgremium unter der Leitung von Synodalpräsidenten Axel Wermke noch ein letztes Mal in seiner Amtszeit, Entscheidungen und Weichen für die Zukunft zu treffen. Dabei beschäftigten sich die Delegierten auf ihrer Frühjahrstagung in Bad Herrenalb, die am Samstag zu Ende gegangen ist, erneut mit der aktuellen finanziellen Situation und dem Gebäudestrukturprozess, aber unter anderem auch mit der Kita-Trägerschaft, dem Seelsorgegesetz und dem EH-Gesetz.
„Die finanziellen Probleme, die wir in den vergangenen sechs Jahren zu behandeln hatten, waren nicht unerheblich“, sagt Synodalpräsident Axel Wermke im Rückblick auf ein Großthema der ablaufenden Legislaturperiode. „Die von der Synode in dieser Zeit beschlossenen Einsparungen sind ein echter Meilenstein und eine beachtliche Leistung. Unser Zeithorizont ist das Jahr 2032, in dem 150 Millionen Euro Einsparungen realisiert sein werden.“
Gleichwohl werde sich die badische Landeskirche auch in Zukunft weiter mit ihrer Finanzsituation beschäftigen müssen. „Wir haben das im Auge, und wir kommen damit gut zurecht“, beteuert Wermke. Die 13. Landessynode hat am Samstag die Aufgabe formuliert, das Finanzergebnis, also Einnahmen und Ausgaben, stetig im Blick zu behalten und zu verbessern.
Aufgrund einer schlechten wirtschaftlichen Entwicklung, reduzierten Kirchensteuereinnahmen insbesondere im Südwesten und den zu erwartenden Mindereinnahmen aufgrund der geplanten Steuerreform des Bundes möchte die Synode unmittelbar aktiv werden und für Kontinuität im Übergang zu einer neuen Synode sorgen. Deswegen wird nun ein Kompetenzteam gebildet. Dieses arbeitet an Vorschlägen sowohl für die Einnahmenseite als auch im Blick auf die Ausgabenseite. Damit soll mittelfristig eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 20 Millionen Euro pro Jahr erreicht werden, wie Helmut Wießner, Vorsitzender des Finanzausschusses, in seinem Bericht betonte.
Nicht nur die notwendige finanzielle Konsolidierung war für die 13. Landessynode Schwerpunkt einer Amtszeit, die mit der Bürde der Coronapandemie und ihrer Einschränkungen begann. „Das hat die Arbeit in vielerlei Dingen sehr erschwert. Andererseits haben wir auch gelernt, dass man digital unterwegs sein kann, sich manchen Weg und manche Fahrtkosten ersparen kann. Insofern hat es wenigstens ein klein wenig Positives mit sich gebracht“, erinnert Wermke, für den die Innovationsförderung, mit Finanzmittel in Höhe einer Million Euro pro Jahr für neue Projekte zur Verfügung gestellt werden, ein weiterer Schwerpunkt der Amtszeit gewesen ist. Das gilt auch für den Strukturprozess Ekiba 2032, die Änderung der Grundordnung mit der Aufnahme des Antidiskriminierungsparagrafen sowie die Thematik der Aufarbeitung, Prävention und Intervention in Fällen von sexualisierter Gewalt.
Gebäudestrukturprozess
Ein weiteres großes Thema stellte der Gebäudestrukturprozess dar, zu dem auf der Frühjahrstagung ein Zwischenbericht vorgestellt wurde. Er zeigt, wo die Landeskirche im laufenden Gebäudestrukturprozess steht. Die Zielquoten für die Klassifizierung in der sogenannten Gebäudeampel lagen ursprünglich zu Beginn des Prozesses bei 30 Prozent grünen, 40 Prozent gelben, 30 Prozent roten Gebäuden. Inzwischen ist die Gebäudeklassifizierung in den Kirchenbezirken abgeschlossen. Der aktuelle Zwischenstand: Insgesamt gibt es deutlich mehr grüne Gebäude als im Vorfeld erwartet, weil Objekte hinzugekommen sind, die unter anderem durch externe Mittel mitfinanziert werden. Die Quote der grünen Gebäude liegt nunmehr bei 47 Prozent.
Insgesamt 385 Kirchen (ca. 55 Prozent des bisherigen Bestands), 154 Gemeindezentren bzw. Gemeindehäuser (ca. 30 Prozent des bisherigen Bestands) sind in dem bisherigen Prozess grün klassifiziert worden. Dazu sollen noch 320 Pfarrhäuser (ca. 70 Prozent des bisherigen Bestands) grün werden. Auch hier wurde zuvor von einer geringeren Anzahl ausgegangen. Damit gibt es mehr grüne Gebäude als ursprünglich vorgesehen, deren Erhalt über landeskirchliche Mittel gesichert sind. Das verkleinert deutlich den Spielraum für gelbe und rote Gebäude.
Investiert werden kann in gelbe und rote Gebäude nur dann, wenn dies über die Finanzierung grüner Gebäude erarbeitet wird. Gleichzeitig betont die Synode, dass auch bei grünen und hellgrünen Gebäuden konsequent Kosten gesenkt werden müssen – etwa durch einfache Standards bei Sanierungen, nachhaltige Nutzungskonzepte und Kooperationen mit Partnern im Sozialraum. Für die restlichen Gebäude gilt es, andere Finanzierungskonzepte oder alternative Nutzung zu entwickeln.
Der Oberkirchenrat wurde außerdem beauftragt, zusätzlich zum Solarkonzept eine Strategie für die Errichtung von Ladepunkten für E-Bikes und Autos zu entwickeln.
Kirchenbezirke als bevorzugte Kita-Träger
Auch die Zukunftsfähigkeit evangelischer Kindertageseinrichtungen war Gegenstand der synodalen Beratungen. Im vergangenen Jahr hatte der Landeskirchenrat eine Arbeitsgruppe gebildet, die die Kita-Landschaft in Baden in den Blick nehmen und prüfen sollte, unter welchen Voraussetzungen das Arbeitsfeld zukunftsfähig aufgestellt werden kann. Vor diesem Hintergrund sei die Frage untersucht worden, welche Größe für die Träger von Kindertagesstätten optimal wären, um die Arbeit dauerhaft zu sichern und die verschiedenen Dimensionen der Arbeit möglichst gut umzusetzen.
Das Ergebnis: Angesichts sinkender finanzieller Spielräume, Fachkräftemangels und veränderter Rahmenbedingungen sieht die Synode die Kirchenbezirke künftig als bevorzugte Träger evangelischer Kitas. „Kirchenbezirke stellen als organisatorischer Rahmen sicher, dass die Kindertageseinrichtungen hinreichend flexibel organisiert, unterschiedliche inhaltliche Profile strategisch nebeneinander entwickelt und Personalengpässe gut ausgeglichen werden können“, so Thomas Schalla, Vorsitzender des Diakonie- und Bildungsausschusses, in seinem Bericht. „Wichtig ist festzuhalten: Es bleibt die geistliche Aufgabe für die Gemeinde, die Kindertageseinrichtungen vor Ort zu begleiten.“ Wichtig sei aber auch: „Die Empfehlung der Arbeitsgruppe hat strategischen Charakter. Kein Kirchenbezirk und keine Kirchengemeinde wird gezwungen, diesen Weg zu gehen.“
Rechtsangleichung für die Evangelische Hochschule
Entschieden hat die Landessynode am Freitag, dass die landeskirchlichen Vorgaben zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch aus dem Leitungs- und Wahlgesetz für Ehrenamtliche analog auch in das Gesetz über die Evangelische Hochschule Freiburg aufgenommen werden sollen. Die Evangelische Hochschule Freiburg habe zwar schon lange ein transparentes und differenziertes Schutzkonzept zur Prävention von Übergriffen entwickelt und implementiert, hieß es im Bericht zur Entscheidung. Da die EH jedoch eine Einrichtung der Landeskirche ist, sei eine Angleichung des Rechts notwendig, sodass nun die EH im Detail ihre Regelungen denen der Landeskirche anpassen muss.
Seelsorgesetz
Die Landessynode hat eine Änderung des Seelsorgegesetzes beschlossen, mit der mit Altersgrenzen für Seelsorgerinnen und Seelsorger eingeführt werden. Vorgesehen ist eine Altersgrenze von 85 Jahren in der allgemeinen, ehrenamtlichen Seelsorge. Besteht eine persönliche Befähigung auch über das 85. Lebensjahr hinaus, könne aber durchaus eine erneute Beauftragung erfolgen. In der Notfallseelsorge wurde eine Altersgrenze von 65 Jahren im aktiven Einsatzdienst, mit regulären Ausnahmen bis 70 und in begründeten Einzelfällen bis 75 Jahre eingeführt. Diese Grenze orientiert sich an staatlichen Regelungen.

